Für die Beisetzung auf dem Friedhof können je nach persönlichen Bedürfnissen verschiedene Grabarten gewählt werden. In Hessisch Oldendorf sind das für die Erdbestattung:
Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und darf im Rahmen der Friedhofssatzung frei gestaltet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit (30 Jahre) ist eine kostenpflichtige Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Hier kann zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Beisetzung – in der Regel des Ehepartners – vorgenommen werden.
Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und darf im Rahmen der Friedhofssatzung frei gestaltet werden. Das Nutzungsrecht endet nach 30 Jahren und kann nicht verlängert werden.
Eine vereinfachte Form des Reihengrabes, bei der die Grabstelle nicht individuell bepflanzt wird, sondern mit Rasen überdeckt ist. Dieser wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine eingelassene Grabplatte erinnert an den Verstorbenen. Das Ablegen von Blumenschmuck usw. ist nicht gestattet.
Für die Urnenbestattung kommen die folgenden Grabarten infrage:
Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und darf im Rahmen der Friedhofssatzung frei gestaltet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit (20 Jahre) ist eine kostenpflichtige Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich. Es können bis zu zwei Urnen an einer Grabstelle beigesetzt werden.
Hier können bis zu vier Urnen beigesetzt werden – z. B. als Familiengrab.
Die Grabstelle wird zugewiesen und ist mit einer von der Friedhofsverwaltung gepflegten Rasenfläche überdeckt. Eine eingelassene Grabplatte erinnert an den Verstorbenen. Das Nutzungsrecht endet nach 20 Jahren und kann nicht verlängert werden. Das Ablegen von Blumenschmuck usw. ist nicht gestattet.
Es ist auch möglich, eine Urne auf einem bereits bestehenden Wahlgrab zusätzlich beizusetzen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten.
Die vollständige Friedhofsgebührenverordnung der Stadt Hessisch Oldendorf können Sie unter dem folgenden Link einsehen:
Friedhofsgebührenverordnung Hessisch Oldendorf
Die Friedhofssatzung finden Sie hier:
Friedhofssatzung Hessisch Oldendorf
Für die kirchlichen Friedhöfe sowie Friedhöfe außerhalb von Hessisch Oldendorf gelten andere Satzungen. Gerne gebe ich Ihnen die entsprechenden Informationen auf Anfrage.