Liegt im Erbfall ein gültiges Testament vor, so richtet sich die Verteilung des Nachlasses in der Regel danach. Dieses Testament kann bei einem Notar erstellt werden – was gerade bei besonderen Wünschen empfehlenswert ist, um die optimale Sicherheit zu gewährleisten –, Sie können Ihren Letzten Willen jedoch auch selbst verfassen. Dafür muss das Dokument die folgenden Kriterien erfüllen:
Außerdem sollten Sie Ihr Testament natürlich an einem sicheren Ort aufbewahren, der im Trauerfall leicht zugänglich ist.
Liegt kein Letzter Wille vor, so greift in Deutschland zur Verteilung des Nachlasses die gesetzliche Erbfolge:
Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins
Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum Erbrecht und zum Testament nicht beraten dürfen. Ihre detaillierten Fragen stellen Sie deshalb bitte einem fachkundigen Rechtsanwalt oder Notar. Mehr zum Thema finden Sie außerdem in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: